Der Mindestlohn und die Zeiterfassung

Ein Mindestlohn ist ein vom Staat oder von den Tarifparteien festgelegtes Arbeitsentgelt, das den Beschäftigten als Minimum für ihre Arbeitsleistung zusteht. Damit sollen Arbeitnehmer mit einer geringen Verhandlungs- und Vertretungsmacht vor Ausbeutung durch den Arbeitgeber geschützt werden. Zudem soll Armut trotz bezahlter Arbeit (Working Poor) bekämpft und den Erwerbstätigen die Sicherung der Grundbedürfnisse bzw. ein gewisser Lebensstandard ermöglicht werden. Da die Einführung eines Mindestlohns einen Eingriff in die Funktionsweise des Arbeitsmarktes darstellt, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen diese mit sich bringt.

Doch welche Auswirkung hat der Mindestlohn für die Zeiterfassung?

Ab dem 1.1.2015 müssen Arbeitgeber und Entleiher in Deutschland die tägliche Arbeitszeit von Minijobbern, kurzfristigen Beschäftigten und Arbeitnehmern in bestimmten Wirtschaftsbereichen* erfassen und dokumentieren.

Die Arbeitszeiten müssen gemäß § 17 des neuen Mindestlohngesetzes lückenlos mit Anfangs- und Endezeit sowie Dauer erfasst werden. Auch muss die  Erfassung zeitnah erfolgen. Das Gesetz gibt eine Erfassung spätestens 7 Tage nach Erbringung der Arbeitsleistung vor. Der Arbeitgeber muss die Dokumentation der Arbeitszeiten mindestens 2 Jahre aufbewahren.

Die Form der Zeiterfassung gibt der Gesetzgeber nicht vor. Vom handschriftlichen Zettel bis zum Excel-Sheet ist alles erlaubt. Aber gerade vor dem Hintergrund der Aufbewahrungsfrist sollten Sie nichts dem Zufall überlassen.

Die HELIUM V Zeiterfassung ist einfach in der Anwendung und speichert alle Daten zentral in einer Datenbank. Zusammen mit einem Backup haben Sie so auch nach 2 Jahren noch zuverlässig Zugriff auf die erfassten Arbeitszeiten.

Mehr über unsere Zeiterfassung erfahren Sie auf unserer Homepage. Alle  Zeiten können auch mobil mit einer App unter gängigen Plattformen (iOS, Android, Windows mobile) erfasst werden.

* Betroffene Wirtschaftsbereiche finden Sie in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Mehr über HELIUM 5 Zeiterfassung erfahren Sie hier

Lesen Sie auch unseren Blog-Beitrag zum Thema “Zeiterfassung für Kurzarbeit und Homeoffice”.