Checkliste für das Jahresendgeschäft!

Tipp zum Jahresende: Die meisten Geschäftsjahre enden mit dem Kalenderjahr. Ein guter Zeitpunkt für Inventuren. In jeder Hinsicht. Wir geben Ihnen Anregungen, was Sie im alten für das neue Jahr tun können.

  • Rechnungen stellen

  • Fristen prüfen und Jahresabschluss machen

  • Lieferanten-/Kundenbeziehungen unter die Lupe nehmen

  • Strategiemeeting ansetzen und Mitarbeitergespräche führen

  • Weihnachts- und Neujahrsgrüße aussenden

Denken Sie daran, alle fälligen Rechnungen bis zum Jahresende zu stellen.


Beachten Sie etwaige Deadlines von Firmen und Behörden. Diese schließen oft bereits vor dem 31.12. ihre Bücher. Alle Rechnungen, die nach dem Stichtag eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden und müssen im neuen Jahr daher erneut ausgestellt werden.

Wir empfehlen die Prüfung von Fristen.


Haben Sie offene Forderungen oder Rechtsangelegenheiten? Viele Schuldner rechnen damit, dass ihre Gläubiger Fristen vergessen und lassen es darauf ankommen, ob sie gemahnt werden. Wenn eine Rechnung nicht innerhalb von 3 Jahren gemahnt wird, so verfällt der Anspruch. Als weiteres wichtiges Thema steht der Jahresabschluss an. Ihre Buchhaltung muss alle Unterlagen für den Steuerberater vorbereiten und die Bücher abschließen.

Das Jahresende eignet sich gut, Lieferantenbeziehungen auf den Prüfstand zu stellen. Wir empfehlen, bestehende Rahmenverträge unter die Lupe zu nehmen.


Wurden fällige Verträge rechtzeitig gekündigt? Betrachten Sie auch Kundenbeziehungen: Laufen Verträge aus? Welcher Kunde verdient besondere Aufmerksamkeit? Erstellen Sie eine ABC-Kundenanalyse.

Jetzt ist auch Zeit für das jährliche Strategiemeeting.

Prüfen Sie in diesem Zusammenhang Ihren Investitionsplan. Vergleichen Sie Soll und Ist und die Verkaufsstatistiken für das alte Jahr. Bereiten Sie die Budgets für das neue Jahr vor und nutzen Sie die Chance für Mitarbeitergespräche. Blicken Sie gemeinsam auf das alte Jahr zurück: was ist gut und was nicht so gut gelaufen. Vereinbaren Sie gemeinsam Ziele für das neue Geschäftsjahr.

Vergessen Sie nicht, rechtzeitig Weihnachts- und Neujahrsgrüße an Geschäftspartner und Mitarbeiter zu versenden. Eine gut organisierte gemeinsame Weihnachtsfeier ist ein schönes Erlebnis zum Teilen.