Zeiterfassung für Kurzarbeit und Homeoffice

Homeoffice ist in aller Munde! Noch nie zuvor waren bei so vielen Unternehmen Mitarbeiter im Homeoffice oder in Kurzarbeit wie aktuell aufgrund der Corona-Krise. Kurzarbeit unterstützt Unternehmen, Kosten zu reduzieren, Einkommen zu sichern, Arbeitslosigkeit zu verhindern und Personal für die Zeit nach der Krise zu halten. Dabei stellt sich die Frage, wie die Zeiterfassung für Kurzarbeit und Homeoffice weiterhin sichergestellt werden kann.

Das ERP-System von HELIUM 5 ermöglicht eine unkomplizierte Erfassung für die Mitarbeiter sowie eine transparente und klare Nachweisbarkeit für die Behörden.

Im Homeoffice stehen Ihnen mit HELIUM V folgende Option der Zeiterfassung zur Verfügung:

  • Die Zeiterfassung im Browser (Quick-Zeiterfassung)

  • Die Zeiterfassung im Modul Zeiterfassung, das in HELIUM V ERP-System integriert ist

  • Die Zeiterfassung über die Mobile App, die auch offline voll funktionsfähig ist

In der Praxis gibt es unterschiedliche Fälle, wie die „Kurzarbeit“ gehandhabt wird

1. Die Freistellung von Mitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum mit Wiedereinstellungsgarantie:

Mit der Kündigung hat der Mitarbeiter Anspruch auf den verbleibenden Urlaub. Der aliquote Urlaubsanspruch ist in HELIUM V mit dem jeweiligen Stichtag abrufbar.

2. Die Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte im Kurzarbeitszeitraum kann auf 10% bis 90% der Normalarbeitszeit herabgesetzt werden:

Um die staatlichen Zuschüsse zu erhalten, muss die Arbeitszeit in der Kurzarbeit nachgewiesen werden können. Für diesen Fall bleiben im ERP-System von HELIUM V die Zeitmodelle der Mitarbeiter bestehen. Die angeordnete Kurzarbeitszeit als “bezahlte Abwesenheit” wird erfasst. In unserer Online-Hilfe finden Sie detaillierte Informationen, wie Sie die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter im Kurzarbeitszeitraum erfassen.

Gerne können Sie uns für weitere Fragen oder Auskünfte zum Thema Zeiterfassung kontaktieren.